OLDTIMERBEWERTUNG

Gerne stehen wir Ihnen auch als Sachverständigen für spezielle Oldtimer-Bewertungen zur Verfügung.

Um einen Klassiker in einer Oldtimerversicherung unterzubringen, benötigt man eine Fahrzeugbewertung, die über den Zustand und den Marktwert informiert. Mit dem Wert des Fahrzeuges steigt auch die Dringlichkeit, eine besonders aussagekräftige Bewertung vorlegen zu können.
Da im Schadenfall, z. B. bei Entwendung des Fahrzeuges, der Zustand und daraus resultierend der Wert nicht mehr eruiert werden kann, ist es äußerst ratsam, eine ausführliche, aktuelle Bewertung vorweisen zu können.

Sie möchten einen Oldtimer kaufen? Auch hier helfen wir Ihnen gerne weiter:

Oftmals sind für einen Laien versteckte Mängel oder Vorschäden nicht zu erkennen, die jedoch zum bösen Erwachen nach einem getätigten Kauf führen können und hohe Folgekosten nach sich ziehen. Es ist somit sicherlich sinnvoll, sich der Hilfe eines fachkundigen Sachverständigen zu bedienen, der das gewünschte Objekt untersucht und Zustand und Wert feststellt.

Die Kosten hierfür machen sich bezahlt.

Der Umfang einer ausführlichen Bewertung beinhaltet immer eine gründliche Untersuchung der einzelnen Fahrzeugkomponenten wie z.B. Unterboden, Motorenraum, Innenraum, Lackierung etc. Die einzeln ermittelten Zustandsnoten dieser Bereiche ergeben im Ergebnis eine Gesamtzustandsnote.

Eventuelle Vorschäden oder sonstige Besonderheiten, wie Vorbesitzer, Modellgeschichte, Restaurationsaufwand etc. werden in der ausführlichen Bewertung dokumentiert, ebenso wie die Zustandsnoten der einzelnen Fahrzeugkomponenten.

Neben der Verwendung als Bewertung für die Versicherungseinstufung, bietet diese Bewertungsform Sicherheit im Schadenfall, um jederzeit den Wert des Oldtimers nachzuweisen und ist aussagekräftig bei Kauf und Verkauf, da es alle wertrelevanten Bereiche dokumentiert.

WERTDEFINITIONEN

MARKTWERT

Der Marktwert beziffert den gegenwärtigen Wert des Fahrzeuges am Markt, d.h. für dieses Fahrzeug würde zum jetzigen Zeitpunkt der als Marktwert geschätzte Betrag beim An- bzw. Verkauf bezahlt bzw. erzielt werden. Es handelt sich dabei in der Regel um den Durchschnittspreis am Privatmarkt und ist somit Mwst-neutral und als Endpreis zu verstehen.

Bei seltener gehandelten Fahrzeugmodellen und bei Fahrzeugen, die schwerpunktmäßig gewerblich vertrieben werden, fließen auch der Handel (als Nettobetrag), die internationalen Auktionsergebnisse (ohne Mwst.) sowie die internationale Marktsituation mit in den Marktwert ein. Der Marktwert ist die Basis der Versicherungseinstufung (Kaskobedingungen) bei Oldtimersondertarifen. Er gilt als Taxe (festgesetzter Preis) im Sinne von § 57 VVG (VVG=Versicherungsvertragsgesetz). Der Marktwert ist MWSt.-neutral.

WIEDERBESCHAFFUNGSWERT

Der Wiederbeschaffungswert ist eine Größe aus dem Haftungsrecht (§ 249 BGB). Er bestimmt sich nach der Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Dabei ist der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt eines Unfalls am freien Markt zu bemessen.

Hierbei sind nicht die eventuell bisher aufgebrachten Restaurationskosten oder Aufwendungen maßgeblich, sondern nur der Betrag, der – auch unter Berücksichtigung des seriösen gewerblichen Handels (incl. MWSt.) – dafür bezahlt werden muss. Der angegebene Wiederbeschaffungswert (nach Haftpflichtgesichtspunkten) berücksichtigt dabei eine kurzfristige Ersatzbeschaffung. Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.

WIEDERHERSTELLUNGSWERT

Der Wiederherstellungswert beziffert den Preis, den das Fahrzeug an Aufwendungen gekostet hat, um es in den jetzigen Zustand zu bringen (Restaurationskosten), zuzüglich des Fahrzeuggrundpreises (Anschaffungswert). Die sicht- oder belegbaren Investitionen der Restauration ergeben die Differenz zum normalen Marktwert.

Der Wiederherstellungswert ist wichtig, wenn eine aufwendige und langwierige Restauration belegt werden soll. Der Preis spiegelt aber nicht die Marktsituation wider, bedingt dadurch, dass sich bei einem Verkauf die aufgebrachten Aufwendungen erfahrungsgemäß nur selten erzielen lassen. Nur bei einer absolut gleichwertigen Wiederbeschaffung im identischen Zustand (also ohne zwischenzeitliche Nutzung) würde der angegebene Wiederherstellungswert anfallen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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