Ein Beweissicherungs-Gutachten basiert auf den Erkenntnissen einer detaillierten technischen Diagnose, die mit Hilfe unserer technischen Ausstattung an einer von uns benannten Prüfstelle erfolgen kann.
Die Befundtatsachen und deren Zusammenhänge werden in schriftlicher und fotografischer Form dokumentiert und hergeleitet.
Beispiele
- Verkauf eines Unfallwagens als unfallfrei
- verharmloster Unfallwagen (größerer Schaden als im Kaufvertrag angegeben)
- Gebrauchtwagen mit technischen Mängeln durch mangehafte Reparaturen
In allen 3 Fällen betseht ein Anspruch von Rückabwicklung oder Schadenersatzansprüchen

